SCHADT
STEUERBERATUNG
Ihre Experten für Steuerrecht, Buchhaltung und Existenzgründung.
Über uns und unsere Kanzlei
Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Internetpräsenz aufmerksam geworden sind und nehmen die Gelegenheit wahr, um uns Ihnen vorzustellen und einen Einblick zu unserer Kanzlei zu geben. Als junge Steuerberater mit langjähriger Berufserfahrung in verschiedenen renommierten Kanzleien haben wir unsere Leidenschaft für das Finanz- und Steuerrecht zum Beruf gemacht. Wir sind im wunderschönen Rheinbach ansässig und betreuen unsere Mandanten von dort in Finanz- und Steuerangelegenheiten.
Sie wollen einen Finanzexperten, der Sie rundum bei Ihren Steuerthemen betreut und zu dem Sie Vertrauen haben? Sie möchten einen Partner an ihrer Seite haben, der Ihnen die gewünschte Beratung schnell, zuverlässig und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten anbieten kann? Sie wünschen eine Betreuung auf dem neuesten Stand der Technik, welche innovativ und digital erfolgt und die es Ihnen erlaubt flexibel Ihre Unterlagen an Ihren Steuerexperten zur Verfügung zu stellen ?
Dann sind Sie bei der Schadt Steuerberatung genau richtig. Es liegt in unserem Interesse eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten zu entwickeln um unseren Mandanten eine schnelle, zuverlässige und kompetente Beratung anbieten zu können. Seit 2020 bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Steuerberatungs- und Buchhaltungsdienstleistungen an, welche wir digital und innovativ auf unsere Mandanten zuschneiden um diesen die höchstmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Dank unserer akkreditierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Privatpersonen und Unternehmen ist kein steuerliches oder finanzielles Thema zu komplex für uns. Schenken Sie Ihren Steuerangelegenheiten und Finanzen die persönliche Aufmerksamkeit eines Steuerberaters, der Sie bei jedem Schritt begleitet!
Gerne würden wir mit Ihnen Gemeinsam Ihre Steuern gestalten. Falls Sie Interesse an einer Zusammenarbeit oder einem unverbindlichen Erstgespräch haben, dann würden wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Neuigkeiten rund um das Steuerrecht
Häusliches Arbeitszimmer
Der Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb der zehn Jahres Haltefrist kann von der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 EStG ausgenommen sein, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer in dieser Wohnung kann in diesem Zusammenhang von der Besteuerung nach § 23 EStG ausgenommen sein, so der BFH. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen oder beratungsbedarf haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu.
Besteuerung von Kryptowährungen
Investitionen und Spekulationen in Kryptowährungen sind derzeit sehr interessant und können Anlegern hohe Gewinne bescheren. Doch wie werden solche Gewinne versteuert? Lange Zeit gab es in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen. Nun liegt ein BMF-Schreiben im Entwurf vor, welches sich umfassend mit den ertragsteuerlichen Gesichtspunkten der Besteuerung von Kryptowährungen befasst. Wenn Sie Fragen zu der Besteuerung von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Hohe Zinsen verfassungswidrig
Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist nun klargestellt, dass die Verzinsung mit 6% p.a. verfassungswidrig ist. Dieses Urteil betrifft sowohl die Steuernachforderungen als auch die Steuererstattungen.
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